Am 21. November 2025 tritt eine zentrale Änderung im Schweizer Zahlungsverkehr in Kraft: Die Implementation Guidelines für QR-Rechnungen werden von Version 2.2 auf Version 2.3 umgestellt. Mit der neuen Vorgabe ändern sich die Anforderungen an die Adressangaben in der QR-Rechnung – doch was bedeutet das konkret für Rechnungssteller in der Schweiz?
Die QR-Rechnung ist seit 2020 der Schweizer Standard für elektronische Rechnungen. Sie ersetzt schrittweise die alten Einzahlungsscheine und vereinfach den Zahlungsverkehr. Der zentrale Bestandteil ist der Swiss QR Code, der alle relevanten Zahlungsinformationen enthält – vom Zahlungsempfänger über den Betrag bis hin zu den Adressangaben.
Kunden, die Zahlungsaufträge oder QR-Rechnungen mit eigener Buchhaltungssoftware erstellen und versenden, müssen sicherstellen, dass Ihre Software gemäß den neuen Marktanforderungen aktualisiert wird.
Sie sind nur dann konkret betroffen und müssen handeln, wenn Sie bislang eine „kombinierte“ Adresse (hybride/semi-strukturierte Adresse) nutzen. Dabei werden anstelle der Felder „Straße, Hausnummer, PLZ und Ort“ nur die Adresszeilen 1 und 2 genutzt. In diesem Fall müssen Sie zwingend auf die vollständig strukturierte Adresse umstellen.
Pflichtfelder: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land
Stichtag: 21 November 2025 – ab diesem Datum gilt der neue Standard.
Übergangsfrist: Banken garantieren die Verarbeitung von QR-Bills mit unstrukturierten oder unvollständigen Adressen bis Ende September 2026
Danach: Rechnungen mit falschen Adressen können zurückgewiesen werden
Die QR-Rechnung bleibt das Rückgrat des Schweizer Zahlungsverkehrs – mit Version 2.3 jedoch in einer strikteren Form. Ab dem 21. November 2025 sind nur noch strukturierte Adressen zulässig. Wer rechtzeitig Stammdaten aktualisiert, Rechnungssoftware anpasst und neue QR-Bills bereitstellt, profitiert von reibungsloser Zahlungsabwicklung, rechtssicheren Rechnungen und weniger manuellem Aufwand. Für Kanzleien und Unternehmen ist die frühzeitige Umstellung daher essenziell, um problemlos im Schweizer Zahlungsverkehr zu arbeiten.