- Die BRAK teilt das Ziel des Entwurfs, lehnt aber eine eigene Kammer und einen neuen Beruf ab (Stellungnahme Nr. 66).
- Sie hält die doppelte Kammermitgliedschaft für anwaltliche Verwalter für unverhältnismäßig und den Erfüllungsaufwand für deutlich unterschätzt.
- Zu § 7: Statt Vor-Ort-Prüfung soll eine Erklärung mit Verzeichnis der Büroausstattung genügen.
