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In der sich kontinuierlich entwickelnden Landschaft des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) ist es von größter Bedeutung, dass Ihre Insolvenzkanzlei über die neuesten Veränderungen informiert ist, um effizient und konform zu agieren. Aktuelle Anpassungen in den Bundesländern Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen zeigen, wie dynamisch die Entwicklung im Bereich des ERV voranschreitet.

In Niedersachsen und Hessen wurden kürzlich Verordnungen eingeführt, die die Einführung einer „maschinellen Tabelle“ vorsehen, welche die Art und Weise, wie Kommunikation mit den Gerichten erfolgt, neu gestaltet. Nordrhein-Westfalen konzentriert sich auf die Erweiterung und Verfeinerung der Schriftgutübergabe, was einen weiteren Schritt in Richtung fortschrittlicherer und effizienterer Verfahren darstellt.

Diese Entwicklungen sind Indikatoren für den bundesweiten Trend zur verstärkten Digitalisierung im Rechtsverkehr. Die Implementierung elektronischer Übermittlungs- und Kommunikationsverfahren wird zunehmend zur Norm, wobei auch andere Bundesländer wie Bayern beginnen, ähnliche Vorgaben zu etablieren.

Für Ihre Insolvenzkanzlei ist es entscheidend, sich proaktiv auf die neuen ERV-Anforderungen einzustellen. Nutzen Sie das Webinar, um:

  • Aktuelle Änderungen im ERV zu verstehen.
  • Notwendige Anpassungen für Ihre Kanzlei kennenzulernen.
  • An der Spitze des ERV zu bleiben.
  • Vertrauen Ihrer Mandanten zu stärken.

Melden Sie sich über das Anmeldeformular für das Webinar am 19. März 2024 an.

Veranstaltungsdetails

Online

März 19, 2024 — 3:30PM - 4:15PM

kostenlos