16. Oktober 2025

Vertragsklauseln und der EU Data Act – worauf Sie achten sollten

Viele gängige Vertragsklauseln verstoßen künftig gegen den EU Data Act und müssen überarbeitet werden. Wer jetzt handelt, sichert Compliance, Fairness und neue Chancen für datengetriebene Geschäftsmodelle.

Vertragsklauseln und der EU Data Act – worauf Sie achten sollten
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Der EU Data Act gilt seit dem 12. September 2025 und verändert den Umgang mit Unternehmensdaten grundlegend. Für Unternehmen, Kanzleien und Rechtsabteilungen werden Zugang, Nutzung und Transparenz neu definiert. Viele bisher übliche Vertragsklauseln – etwa Haftungsausschlüsse, exklusive Nutzungsrechte oder Weitergabeverbote – können künftig gegen die neuen Datenrecht-Vorgaben verstoßen. Wer seine Verträge nicht anpasst, riskiert unwirksame Bestimmungen, Bußgelder und Reputationsschäden.

Der EU Data Act ist damit nicht nur eine regulatorische Herausforderung, sondern auch eine Chance für Fairness, Innovation und datenbasierte Geschäftsmodelle. Dieser Beitrag zeigt, welche Klauseln kritisch sind, wie sie angepasst werden sollten und welche Chancen sich daraus ergeben.

Die Risiken hinter Vertragsklauseln – und wie Sie wissen sollten

Der EU Data Act verfolgt das Ziel einer fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Datennutzung. Bisher konnten Hersteller oder Plattformanbieter den Datenzugang oft einseitig kontrollieren – etwa durch AGB-Klauseln, die Nutzer ausschlossen oder die Weitergabe untersagten.

Mit der neuen Verordnung ist damit Schluss: Anbieter vernetzter Produkte und digitaler Dienste müssen Nutzern Zugriff auf ihre erzeugten Daten gewähren (Artikel 4 ff. EU Data Act). Missbräuchliche Vertragsklauseln, die diesen Zugang einschränken, werden automatisch nichtig.

Besonders betroffen sind:

  • Verträge zwischen Unternehmen (B2B), in denen eine Partei deutlich stärker ist;
  • Data-Sharing-Agreements zwischen Herstellern, Plattformen und Nutzern;
  • Cloud- oder SaaS-Verträge mit restriktiven Exit- oder Lock-in-Regelungen.

Ziel ist es, Machtungleichgewichte auszugleichen und Innovation durch fairen Datenaustausch zu fördern.

Welche Klauseln sollten angepasst werden und wie?

  1. Datenzugangs- und Nutzungsrechte

Klauseln, die Anbietern alle Rechte an generierten Daten zusprechen, sind künftig unzulässig. Verträge müssen klare Zugangs- und Nutzungsrechte für Nutzer enthalten. Der Datenzugang hat kostenlos, unverzüglich und in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu erfolgen.

  1. Geheimnisschutz- und Vertraulichkeitsklauseln

Der Data Act verlangt ein Gleichgewicht zwischen Datenzugang und Geschäftsgeheimnisschutz. Pauschale Vertraulichkeitsklauseln, die jede Herausgabe untersagen, sind zu ersetzen durch präzise Regelungen, die etwa NDAs oder technische Schutzmaßnahmen (z. B. Datenmaskierung) vorsehen.

  1. Haftungsausschlüsse und Gewährleistung

Klauseln, die jede Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Daten pauschal ausschließen, gelten künftig als unfair – insbesondere, wenn sie den Nutzer einseitig benachteiligen. Stattdessen sollten angemessene Risikoverteilungen und abgestufte Haftungsmodelle vereinbart werden. Das stärkt nicht nur die Data-Act-Compliance, sondern sorgt auch für rechtliche Klarheit bei der Vertragsprüfung.

  1. Cloud- und Exit-Klauseln

Ab 2027 müssen Cloud-Anbieter einen einfachen Anbieterwechsel ermöglichen. Vertragsbindungen, Wechselgebühren oder technische Hürden sind unzulässig. Erforderlich sind klare Exit-Regelungen mit Fristen, Exportfunktionen und Migrationsunterstützung.

  1. Lizenz- und Vergütungsklauseln

Daten dürfen nur zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen (FRAND) geteilt werden. Überhöhte Entgelte oder exklusive Nutzungsrechte sind zu vermeiden. Empfehlenswert sind transparente Vergütungsmodelle, die den tatsächlichen Aufwand und Datenwert realistisch abbilden.

Neue Chancen und Risiken für Kanzleien, Rechtsabteilungen und Unternehmen

Chancen:

  • Neue Beratungsfelder: Der hohe Anpassungsbedarf schafft Chancen für Kanzleien und Legal-Ops-Teams, spezialisierte EU Data Act Compliance Services anzubieten.
  • Stärkere Verhandlungsposition: Unternehmen können fairere Konditionen gegenüber Anbietern durchsetzen, insbesondere bei Cloud- oder Plattformverträgen.
  • Innovationsförderung: Offener Datenzugang erleichtert Kooperationen, Datenaustausch und Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle.

Risiken:

  • Hoher Anpassungsaufwand: Bestehende Verträge, AGB und Lizenzbedingungen müssen umfassend überarbeitet werden.
  • Haftungsrisiken: Fehlende oder unklare Regelungen können zu Schadensersatzforderungen oder Vertragsnichtigkeit führen.
  • Koordinationsbedarf: IT, Legal und Einkauf müssen enger zusammenarbeiten, um technische, rechtliche und operative Anforderungen zu harmonisieren.

Fazit

Der EU Data Act zwingt Unternehmen, ihre Vertragslandschaft kritisch zu prüfen, insbesondere dort, wo Daten erzeugt, genutzt oder geteilt werden. Unfaire oder restriktive Klauseln verlieren ihre Wirksamkeit, und wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Compliance-Lücken und wirtschaftliche Nachteile.

Kanzleien und Rechtsabteilungen sollten jetzt Data-Act-konforme Vertragsmodelle entwickeln, die Transparenz, Schutz und Innovationsfähigkeit vereinen. Ein Data-Act-Vertrags-Audit hilft, kritische Klauseln zu identifizieren, FRAND-konforme Vertragsmuster zu erstellen und die EU Data Act Compliance langfristig sicherzustellen. So positionieren Sie sich rechtssicher, effizient und zukunftsfähig.

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Mehr zum Thema: Unsere Blog-Reihe (bald online):

  • Teil 1 - EU Data Act: Warum die neue EU-Verordnung auch Ihre Arbeit verändert
  • Teil 2 - EU Data Act seit September 2025: Was jetzt gilt und welche kommenden Fristen Rechtsabteilungen im Blick behalten müssen
  • Teil 4 - Vom Risiko zur Chance: Wie der EU Data Act neue Möglichkeiten eröffnet
  • Teil 5 - Mit Legal Tech zum Data Act Compliance Check: Wie Contract Insights unterstützt